weltwärts

„weltwärts“ ist ein entwicklungspolitischer Freiwilligendienst, der mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch ENGAGEMENT GLOBAL gefördert wird. Er kann von jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 28 Jahren in den Ländern der OECD/DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete geleistet werden. Für Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren.

Entwicklungspolitik und Globales Lernen

Neben Sprachkenntnissen und interkulturellen Kompetenzen gewinnen die Freiwilligen wichtige Kompetenzen und Einblicke in Bereiche, die insbesondere in einer zunehmend globalisierten Gesellschaft von großem Wert sind:

  • nachhaltige Entwicklung und globale Verantwortung im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele
  • globale Zusammenhänge
  • soziale Verantwortung

Grundsätzlich befinden sich die weltwärts-Einsatzstellen in entwicklungspolitischen Bereichen, wie z.B. Armutsreduzierung, Bildung, Ernährungssicherung/Ländliche Entwicklung, Frieden, Gesundheit und Bevölkerungspolitik, Menschenrechte, Migration, Soziale Sicherung, Umwelt- und Ressourcenschutz, Wasser.

Ein Dienst für junge Männer und Frauen von 18 bis 28 Jahren, gegebenenfalls auch bis 35 Jahren.

Der entwicklungspolitische Freiwilligendienst weltwärts steht für junge Männer und Frauen offen, die mindestens 18 Jahre und bei Vertragsabschluss höchstens 28 Jahre alt sind unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft oder Einkommenssituation. Für Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren und es können Mehrbedarfe über spezielle Fördermittel beantragt werden.
Voraussetzung für alle ist ein mittlerer Bildungsabschluss mit abgeschlossener Ausbildung oder Fachhochschulreife bzw. Abitur. Die Dauer inklusive der Seminare ist bei der APCM in der Regel 12 Monate.

Interesse an globalem Lernen, Respekt gegenüber Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit und eine grundsätzliche Bereitschaft zum weiteren Engagement nach der Rückkehr wird vorausgesetzt.

Rechtlicher Rahmen

Der entwicklungspolitische Freiwilligendienst weltwärts wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den anerkannten Trägerorganisationen als Gemeinschaftswerk verantwortet. Die APCM ist vom Bundesministerium wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Entsendeorganisation anerkannt.

Das bedeutet für die Freiwilligen,

der Dienst als Freiwillige/r des ist staatlich anerkannt.

der Bezug von Kindergeld läuft weiter.

der Freiwilligendienst kann je nach Hochschule als Wartesemester geltend gemacht werden.