FAQ

So ein Freiwilligendienst ist eine große Sache und erfordert viel Planung. Kein Wunder, wenn Dir da mal der Kopf schwirrt. Um es Dir einfacher zu machen, haben wir Dir hier die beliebtesten Fragen und ihre Antworten zusammengestellt.

Einsatzstellen

Kann ich Wünsche äußern, in welcher Art Einsatzstelle ich gerne meinen Freiwilligendienst machen möchte?

Selbstverständlich. Trotz der Vielzahl von Bewerbungen ist es uns ein Anliegen, die Vorstellungen und Interessen der Bewerber/innen weitestgehend zu beachten. Hierbei berücksichtigen wir vor allem die Art des Freiwilligenprogrammes (IJFD oder weltwärts), regionale Wünsche (z.B. Lateinamerika oder Ostafrika) sowie die Tätigkeit (z.B. Arbeit mit Kindern, medizinische Hilfe). Das Wichtigste für uns ist, dass Einsatzplatz und Freiwillige/r gut zusammenpassen.

Kann ich sicher sein, dass ich in genau die Einsatzstelle komme, die ich mir wünsche?

Deine Wünsche werden in jedem Fall bei unseren Planungen berücksichtigt. Falls aus unserer Sicht eine andere Einsatzstelle für Dich besser geeignet ist, besprechen wir dies mit Dir im Rahmen unseres Auswahlprozesses. So finden wir gemeinsam den besten Einsatzort für Dich!

Wie bin ich untergebracht und versorgt?

Gemeinsam mit der Einsatzstelle vor Ort sorgen wir für eine Unterbringung für Dich und kommen für Deine Verpflegung auf. Unterkunft und Verpflegung orientieren sich am landesüblichen Standard und kann je nach Land und Einsatzstelle ggf. auch einfach sein. Die Unterbringung kann z. B. in einer Gastfamilie, einer gemeinsamen Unterkunft mit anderen Freiwilligen oder innerhalb der Einsatzstelle erfolgen.

FAQ-Einsatzstellen

Sicherheit & Gesundheit

Bin ich im Ausland krankenversichert?

Selbstverständlich. Die APCM versichert Dich rundum. Dazu gehört auch noch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Was, wenn ich im Ausland krank werde?

Die APCM arbeitet mit einem Versicherungsbüro zusammen, das sich auf Freiwilligendienste spezialisiert hat und auch eine 24-Stunden-Notrufnummer anbietet, bei dem sofort Ärzte am Telefon sind. Wenn Du Dich an die Notfallnummer wendest, bevor Du im Krankenhaus behandelt wirst, übernimmt die Versicherung direkt die Abrechnung mit dem Krankenhaus und Du musst Dich um nichts kümmern. Wenn Du nur zum Arzt gehst, schreibt dieser eine Rechnung, die Du begleichen und später über die Versicherung erstatten lassen kannst.

Wie kümmert die APCM sich um meine Sicherheit?

Deine Sicherheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Bei den APCM-Freiwilligendiensten verfügen wir über ein detailliertes Sicherheitsmanagement und Notfallsystem. Wir möchten, dass Du sicher bist und mit einem guten Gefühl ausreist, darum bereiten wir Dich sehr gut auf Krisen- und Notfälle vor. Im Vorbereitungsseminar wird eine spezielle Einheit über Sicherheitsmanagement durchgeführt, in dem Du alles genau lernst.

Vor der Einreise ins Land registrierst Du Dich bei der Notfallliste des Auswärtigen Amtes und füllst ein APCM-Notfallformular aus. Im Land angekommen, erhältst Du zusätzlich eine Sicherheitsunterweisung von der Einsatzstelle vor Ort. In allen Notfällen stehen wir Dir von den APCM-Freiwilligendiensten zur Seite.

An wen wende ich mich in Notfällen und wie erfahren meine Eltern davon?

Die meisten kleineren Notfälle werden direkt mit den Anleiterinnen und Anleitern vor Ort gelöst. Du bist dort gut betreut. Für alle Notfälle gibt es genaue Ablaufpläne, die dokumentieren, wer wann wo zuerst informiert werden muss und für alle Fragen und anstehenden Entscheidungen zur Verfügung steht. Deine Eltern werden automatisch von uns informiert, wenn Du dazu auf dem Notfallformular die Einwilligung gibst.

Woher erfahre ich etwas über Sicherheitsfragen und Bestimmungen der Länder?

Das Auswärtige Amt veröffentlicht für jedes Land tagesaktuell Informationen zu den Ländern (Passgültigkeit, Zollvorschriften, verbotene Handlungen etc.).
Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes findest Du alle Infos für Dein Land. Auch die App „Sicher reisen“ kannst Du dort herunterladen und auf Dein Land einstellen.

Während Deines Auslandsaufenthaltes bekommen wir täglich die Updates vom Auswärtigen Amt und behalten die Lage im Blick. Wichtig ist: Anweisungen der Deutschen Botschaft sind immer und unbedingt Folge zu leisten (z. B. bei politischen Unruhen).

FAQ-Sicherheit

Voraussetzungen

Brauche ich für einen Freiwilligendienst einen bestimmten Schulabschluss?

Nein, alle Programme stehen jedem frei, der die Schulpflicht erfüllt hat, unabhängig vom Schulabschluss.

Muss ich in jedem Fall die Sprache sprechen, die im Land gesprochen wird?

Das kommt darauf an. Die Anforderungen an Sprachkenntnisse unterscheiden sich von Einsatzstelle zu Einsatzstelle. Für detaillierte Infos sieh Dir die Einsatzstellenbeschreibungen an.

Brauche ich eine abgeschlossene Ausbildung für den Freiwilligendienst?

Nein. In manchen Einsatzstellen können jedoch spezifische Berufskenntnisse hilfreich sein.

Benötige ich einen internationalen Führerschein?

Nicht in allen Ländern ist dies nötig. Wir empfehlen, sich einen internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle auf dem Landratsamt ausstellen zu lassen und mitzuführen. Das ist nicht teuer und im Zweifel hilfreich. In vielen Ländern herrschen ganz andere Verkehrsgewohnheiten, in einigen ist sogar Linksverkehr. Du solltest vor Ort entscheiden, ob Du dort fahren willst und kannst. Voraussetzung ist, dass die Versicherungsbedingungen geklärt sind.

FAQ-Voraussetzungen

Bewerbungs­verfahren

Kann ich meine Eltern die Fremdeinschätzung ausfüllen lassen?

Am liebsten ist uns, wenn Leitungspersonen, die Dich gut einschätzen können, dies übernehmen. Solltest Du jedoch Schwierigkeiten haben, zwei derartige Personen zu finden, darf einer Deiner Eltern gerne einen Bogen ausfüllen. Mindestens die zweite Fremdwahrnehmung sollte jedoch von einer Person von außerhalb Deiner Familie kommen.

Ich möchte gemeinsam mit einem Freund oder einer Freundin den Freiwilligendienst absolvieren. Geht das?

Das können wir leider nicht garantieren. In jedem Fall müsst Ihr beide eine eigene Bewerbung ausfüllen und durchlauft das Bewerbungsverfahren individuell. Gemeinsam entscheiden wir, welche Einsatzstellen für jeden von Euch am besten geeignet sind.

Ich möchte gemeinsam mit meinem Partner bzw. meiner Partnerin den Freiwilligendienst absolvieren. Geht das?

Das kommt darauf an. Verheiratete Paare vermitteln wir grundsätzlich gemeinsam in eine Einsatzstelle, während wir unverheirateten Paaren hierfür keine Garantie geben können. In jedem Fall müsst Ihr beide eine eigene Bewerbung ausfüllen und durchlauft auch das Bewerbungsverfahren individuell. Gemeinsam entscheiden wir dann, welche Einsatzstellen für jeden von Euch am besten geeignet sind.

FAQ-Bewerbungsverfahren
Du hast Interesse, einen Freiwilligendienst zu machen? Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Formalitäten

Kann ich während des Freiwilligendienstes auch in den Urlaub fahren?

Ja. Du hast bei einem elfmonatigen Freiwilligendienst Anspruch auf 22 Tage dienstfreie Zeit (rechnerisch zwei Tage pro Monat) die Du in Absprache mit Deiner Einsatzstelle nehmen kannst. Wenn Dein Einsatz z.B. in einer Schule erfolgt, musst Du Deine dienstfreie Zeit in den Schulferien nehmen. Generell dürfen Freiwillige nicht (auch nicht in ihrer Freizeit) in Gebiete einreisen, die für Entsendungen gesperrt sind. Die Liste der gesperrten Länder und Gebiete findest Du unter www.auswaertiges-amt.de und www.weltwaerts.de.

Kann ich während des Freiwilligendienstes auch einen Heimaturlaub machen?

Davon raten wir ab. Es ist nicht sinnvoll, innerhalb dieses intensiven Jahres den Kulturkreis Deiner Einsatzstelle zu verlassen.

Auf Eurer Internetseite steht, man ist nur 11 Monate im Ausland. Also dauert der Freiwilligendienst gar nicht 12 Monate?

Doch. Für Deine Zeitplanung zählen wir die Vorbereitungsseminare und das Rückkehrseminar zum Freiwilligendienst hinzu. Der Freiwilligendienst ist ein Lerndienst, insofern sind die Inhalte der Seminare wichtig für eine gewinnbringende Durchführung.

Bekomme ich am Ende des Freiwilligendienstes eine Teilnahmebescheinigung?

Ja, Du erhältst ein Zertifikat sowie ein qualifiziertes Zeugnis.

Können meine Eltern oder meine Familie mich im Ausland besuchen?

In vielen Einsatzstellen ist dies möglich. Bitte informiere Dich erst vor Ort und sprich die Zeit und Möglichkeiten mit den Einsatzstellenleiterinnen und -leitern ab. Das bedeutet, dass die Eltern/Familie/Freundinnen/Freunde noch keine Flüge buchen können, bevor Du dort bist! Wichtig ist zu berücksichtigen, dass die Einsatzstellen keine „Hotels“ für die Besucher/innen sind. Grundsätzlich gilt, dass die Familie bzw. Freunde sich um eine eigene Unterkunft kümmern. Manche Einsatzstellen bieten es von sich aus an, den Besuch bei sich unterzubringen und zu versorgen. Aus unserer Erfahrung ist es nicht sinnvoll, lange oder häufig hintereinander durch verschiedene Besucher/innen aus Alltag und Kultur aus der Einsatzstelle herausgerissen zu werden.

Welche Kommunikationsmittel kann ich im Ausland benutzen?

Dies ist von Land zu Land unterschiedlich: E-Mails und Online-Videoformate sind möglich, wenn das Internet ausreicht. Chat, wenn das Internet etwas schwach ist oder auch WhatsApp funktionieren meist, sofern Strom da ist. Je nach Einsatzstelle und Einsatzland empfehlen wir, keine ganz neuen oder zu wertvollen technischen Geräte mitzunehmen. Dein Eigentum ist über die APCM nicht gegen Diebstahl versichert.

FAQ-Formalitäten

Finanzen

Wird Kindergeld weiter ausgezahlt?

Ja, Du erhältst eine Teilnahmebescheinigung für Deinen Freiwilligendienst, die der Familienkasse vorgelegt werden kann.

Bekomme ich ein Gehalt ausgezahlt?

Nein, doch Du erhältst ein Taschengeld sowie Unterkunft und Verpflegung. Mehr Infos dazu findest Du hier.

FAQ-Finanzen

Von anderen lernen

Durch einen Dienst im Ausland wirst Du selbst gesegnet und lernst, ein Segen für viele Menschen zu sein.
Wir haben es viele Male erlebt: Die Freiwilligen sind bei der Rückkehr nicht mehr dieselben wie bei ihrer Ausreise.