ADiA

Der Andere Dienst im Ausland folgt seit über 25 Jahren dem Ziel der Völkerverständigung und –versöhnung. Er ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Sozialpraktischer Dienst

Die Einsatzstellen im ADiA-Programm sind gemeinwohlorientierte Projekte, in denen die Freiwilligen einer sozialpraktischen Arbeit nachkommen.

Horizonterweiterung

Der ADiA bietet die Möglichkeit, Erfahrungen in einer anderen Kultur zu sammeln und dadurch den eigenen Horizont zu erweitern. Dadurch kann ein ADiA-Dienst auch zur beruflichen (Neu-)Orientierung dienen.

Altersunabhängiger Freiwilligendienst

Der ADiA steht Männern und Frauen ab Vollendung der Schulpflicht offen. Wir als APCM entsenden ab einem Alter von 18 Jahren. Er ist unabhängig von der ethnischen Herkunft und der Einkommenssituation der Freiwilligen. Ein ADiA-Einsatz bei der APCM ist ab einer Dauer von 6 Monaten möglich.

Rechtlicher Rahmen

Die APCM ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als ADiA-Träger anerkannt.
Für die Freiwilligen bedeutet das,

der Dienst ist staatlich anerkannt.

der Bezug von Kindergeld läuft weiter

der Freiwilligendienst kann je nach Hochschule als Wartesemester geltend gemacht werden.